Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.06.1989 - 1 Ss 519/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unerlaubtes Betreiben einer Privatkrankenanstalt für Krebskranke durch einen Arzt ohne behördliche Erlaubnis; Gesetzliche Aufklärungspflicht einer Strafkammer zur Frage eines Verstoßes gegen § 30 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ungeachtet der Beantragung einer Beweisaufnahme ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.1989 - 1 Ss 519/88
Diese Voraussetzungen sind nach der Rechtsprechung gegeben, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit einer Änderung der durch die vollzogene Beweisaufnahme begründeten Vorstellungen von dem zu beurteilenden Sachverhalt in Betracht kommt (BGHSt 23, 176, 188) bzw. wenn noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der aufgrund der vollzogenen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung wecken müssen (BGH NJW 1951, 283). - OLG Frankfurt, 12.02.1981 - 2 Ss 593/80
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.1989 - 1 Ss 519/88
Allein die Eröffnung der Klinik vor Eingang der erwarteten Genehmigung, für deren Erteilung Anhaltspunkte bestanden, stellt keine beharrliche Wiederholung im Sinne des § 148 Nr. 1 GewO dar, da es an einer "rechtsfeindlichen Hartnäckigkeit" fehlt, die sich durch nichts von ihrem Entschluß zum nicht genehmigten Gewerbebetrieb und dessen weiterer Ausführung abbringen läßt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12. Februar 1981 - 2 Ss 593/80 - in GewArch 1981, 296).